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AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lengler&Partner

 

  1. Anwendungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Lengler&Partner (Auftragnehmer) gelten für firmeninterne Trainings, Workshops, Coachings, Prozessbegleitungen und Moderationen, also für jede Art von Qualifizierungsmaßnahmen (im Folgenden kurz ‚Seminare‘ genannt), die auf Wunsch des Kunden (Auftraggeber) in dessen Firmenräumen oder in einem Tagungshotel durchgeführt werden. Finden Seminare außerhalb der Räumlichkeiten des Auftraggebers statt, gelten bei Beauftragung Dritter (z. B. Vermieter von Veranstaltungsräumen, Veranstaltungsdienstleister, Hotels) die Konditionen und AGB des jeweiligen Leistungserbringers für diese Zusatzleistung.

 

  1. Vereinbarungen, Vertrag, Stornierung, Terminverschiebung bzw. Änderung des Leistungsumfangs

2.1 Mündliche Vereinbarungen werden vom Auftragnehmer in einer Auftragsbestätigung zusammengefasst und dem Auftraggeber per eMail zugestellt. Ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande, wenn der Auftragnehmer die Auftragsbestätigung unterschrieben an Lengler&Partner zurücksendet.

2.2 Stornierungen und Änderungen jeglicher Art bedürfen der Schriftform.

2.3 Seminare können bis sechs Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei storniert oder verschoben werden. Falls Seminare

- später als sechs Wochen vor Beginn storniert oder verschoben werden, berechnet der Auftragnehmer 40%,

- später als drei Wochen vor Beginn storniert oder verschoben werden, berechnet der Auftragnehmer 60%,

- später als eine Woche vor Beginn storniert oder verschoben werden, berechnet der Auftragnehmer 85 % des vereinbarten gesamten Seminarhonorars.

2.4 Wenn die Ursache für eine notwendige Stornierung / Verschiebung in der neuartigen Coronavirus-Pandemie (COVID-19) oder damit verhängten Maßnahmen (z.B. Ausgangsbeschränkung) liegt, können Seminare

- bis drei Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei storniert oder verschoben werden.

- später als drei Wochen vor Seminarbeginn storniert oder verschoben werden, so berechnet der Auftragnehmer 40% des vereinbarten gesamten Seminarhonorars.

- später als eine Wochen vor Seminarbeginn storniert oder verschoben werden, so berechnet der Auftragnehmer 65% des vereinbarten gesamten Seminarhonorars.

2.5 In allen unter Ziffer 2.3 und 2.4 genannten Fällen trägt der Auftraggeber die eventuell anfallenden Stornierungskosten für Verkehrsmittel und/oder Unterkunft auf Nachweis durch den Auftragnehmer.

 

  1. Annullierung durch den Auftragnehmer

Bei Ausfall des Seminars wegen Krankheit des Trainers, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die eine Durchführung unmöglich machen, vereinbaren die Parteien einen anderen Termin und/oder Veranstaltungsort und/oder passenden Trainer. Sollte der Auftragnehmer keinen geeigneten Ersatz anbieten können, werden bereits bezahlte Entgelte für vereinbarte bzw. gebuchte Leistungen zurückerstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

  1. Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise und Leistungen des Auftragnehmers werden einzelvertraglich vereinbart.

4.2 Der Seminarpreis gilt für die einzelvertraglich festgelegte Teilnehmerzahl. Die maximale Anzahl sind zwölf Teilnehmer pro Trainer, ab acht Teilnehmern wird i.d.R. (abhängig von Inhalten, Zielgruppe und Methodik) ein zweiter Trainer eingesetzt. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl bedeutet für den Trainer einen
Mehraufwand, um die Trainingsqualität aufrecht zu erhalten. Wir behalten uns das Recht vor, für jeden zusätzlichen Teilnehmer eine Gebühr von € 150, zzgl. MwSt. pro Tag zu berechnen.

4.3 Alle Leistungen des Auftragnehmers werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen und nach Zugang der Rechnung 14-tägig zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat ohne Abzüge inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu erfolgen.

4.4 Einwendungen gegen Rechnungen sind umgehend nach deren Zugang schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Die Einwendungen müssen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum eingegangen sein. Die Unterlassung fristgerechter Einwendungen gilt als Zustimmung.

4.5 Die Rechnungslegung für Seminare erfolgt grundsätzlich nach Beginn des Seminars, bei mehrteiligen Maßnahmen nach Beginn des jeweiligen Teils. Eine nur zeitweise Teilnahme von Teilnehmern an Seminaren berechtigt nicht zur Preisminderung.

 

  1. Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber benennt qualifizierte Mitarbeiter zur Abstimmung der Inhalte und/oder zur Definition besonderer Anforderungen (falls erforderlich). Findet das Seminar in den Räumen des Auftraggebers statt, stellt der Auftraggeber einen geeigneten Raum mit der vorab festgelegten Ausstattung kostenlos und rechtzeitig zur Verfügung.

 

  1. Urheberrechtsschutz und Copyright

Die Seminarunterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Sie stehen dem/r Teilnehmer/in zur Verfügung und gehen in dessen/deren Eigentum über. Der Auftragnehmer behält sich alle Rechte an den Seminarunterlagen vor. Sie dürfen nicht ohne schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers in irgendeiner Form - auch für Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung - reproduziert, unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet, übersetzt, zur öffentlichen Wiedergabe benutzt und an Dritte weitergegeben werden. Auch nicht auszugsweise. Im Übrigen gelten die deutschen Urheberrechtsbestimmungen.

 

  1. Datenschutz / Datenspeicherung

Die Auftragsabwicklung beim Auftragnehmer erfolgt mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung. Mit der Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten. Hinweis nach § 33 BDSG: Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durch Lengler&Partner, von uns beauftragten neutralen Dienstleistern und befreundeten Unternehmen.

Die Kundendaten werden zu Abwicklungs-, Abrechnungs- und Werbezwecken in Form von Ihrem Namen, dem Namen Ihres Unternehmens, Ihrer Postanschrift oder der Ihres Unternehmens, Ihrer Telefonnummer sowie Ihrer eMail-Adresse gespeichert. Sie können der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen. Teilen Sie uns dies bitte unter info@lengler-partner.de mit.

Die gespeicherten Daten oder Informationen werden, gleich welcher Art (Teilnehmer, Geschäfts- und Betriebsinterna des Kunden) streng vertraulich behandelt.

 

  1. Haftung

Das jeweilige Seminar wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

 

  1. Sektenpassus

Der Auftragnehmer distanziert sich entschieden von Organisationen wie Scientology und lehnt jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahestehenden Unternehmen ab. Der Auftragnehmer erklärt hiermit, dass er nicht nach einer Methode („Technologie‟) von L. Ron Hubbard arbeitet. Der Auftragnehmer organisiert keine Seminare nach oben genannten „Technologien‟ und unterhält wissentlich keine geschäftsmäßigen Beziehungen zu Personen, Firmen oder Organisationen, die die Einführung der Methode („Technologie‟) von L. Ron Hubbard forcieren bzw. die Verbreitung besagter Methoden („Technologie‟) von L. Ron Hubbard unterstützen.

 

  1. Schlussbestimmungen

Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Rostock.

 

 

Stand: April 2020 | Lengler&Partner | Rostock

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